Die Jungfernschenke in Göttingen (Dieter Schütz / pixelio.de)

Denkmalschutz Immobilien sanieren

„Eigentum verpflichtet“, das sagt bereits der Artikel 14 des deutschen Grundgesetzes. Jedoch insbesondere Besitzer von denkmalgeschützten Immobilien müssen darauf häufig nicht mehr aufmerksam gemacht werden. Denn beinahe naturgemäß bedeuten solche Gebäude, nicht zuletzt aufgrund ihres Alters, dass ein erhöhter Instandhaltungsaufwand zu erwarten ist. Aber eine denkmalgeschützte Immobilie bedeutet nicht nur finanzielle Belastungen und aufwendige Baumaßnahmen. Schließlich ergeben sich auch einige Vorteile, zumal bisherige Erfahrungen zeigen, mit welchen Instandhaltungsarbeiten häufig zu rechnen ist.

Die Jungfernschenke in Göttingen (Dieter Schütz  / pixelio.de)
Die Jungfernschenke in Göttingen (Dieter Schütz / pixelio.de)

Die „beliebtesten“ Sanierungsmaßnahmen denkmalgeschützter Immobilien

Bezüglich des Instandhaltungsaufwandes unterscheiden sich Gebäude mit Denkmalschutz grundsätzlich nicht von anderen alten Häusern. Wer zeitnah anfallende Instandhaltungsarbeiten vornimmt, wird langfristig einem Sanierungsstau vorbeugen. Das schützt nicht nur vor der Gefahr kostenintensiver Bauschäden, sondern sichert vor allem den Werterhalt der Immobilie.

Besondere Beachtung gebührt deshalb insbesondere der Gebäudehülle, insbesondere dem Dach und den Übergangsbauteilen zum Erdreich. Feuchtigkeit ist der größte Feind alter Gebäude und sollte nie unterschätzt werden. Je nachdem, welche Bausubstanz und Bauweise vorliegt, muss über den baulichen Feuchteschutz hinaus aktiv gehandelt werden. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Dächern und Fassaden, nicht nur bei Fachwerkbauten und mit reetgedeckten Häusern. Zudem sollte in Bezug auf den Erhalt der ursprünglichen Bauelemente eine regelmäßige Kontrolle der Fenster und Hauseingangstüren stattfinden. Wie alle anderen Holzbauteile bedürfen sie einer nachhaltigen Wartung und Instandhaltung.

Häufig neigen die Keller alter Gebäude zu hoher Feuchtigkeit, die sich aus den Schwankungen des Grundwasserspiegels ergeben. Hier muss aufmerksam beobachtet werden, um im Notfall entsprechende Gegenmaßnahmen angehen zu können.

Vorteile von Denkmalschutzimmobilien – Gibt es die?

Zugegeben, meistens werden alte Immobilien wenig positiv beschrieben. Zwar machen sie bei gutem Zustand einen ausgesprochen ansehnlichen Eindruck und besitzen einen ureignen Charme, doch häufig bergen sie eher Unannehmlichkeiten. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörden in Deutschland sind hoch. Sie erfordern nicht nur viel Geduld im Bürokratendschungel, sondern lassen auch wenig Möglichkeiten für sparsame Instandhaltungsplanungen. Doch es gibt auch Vorteile, die sich finanziell bemerkbar machen. Somit bedeutet der Denkmalschutzstatus auch steuerliche Vorteile. Allerdings können die Sanierungskosten nicht nur steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinaus können diese auch durch den Denkmalschutz AfA beim Finanzamt im hohen Maße über mehrere Jahre geltend gemacht werden. Übrigens können denkmalgeschützte Immobilien häufig durch ihre bauliche Lage überzeugen, denn sie befinden sich zumeist in besonders schönen Gegenden oder liegen verkehrgünstig gelegen in oder nahe der Siedlungszentren.

Fördermöglichkeiten der KfW-Bank

Neben steuerlichen Vorteilen können bei Instandhaltungsvorhaben von denkmalgeschützten Gebäuden die speziellen Fördermöglichkeiten der KfW-Bank genutzt werden. Dazu muss vor Beginn der Baumaßnahmen ein entsprechender Antrag gestellt werden. Jedoch werden nicht nur „Schönheitsreparaturen“ und Sanierungskosten, beziehungsweise Maßnahmen zur Instandhaltung gefördert. Auch energetische Sanierungskonzepte und Umbauten im Rahmen der Barrierefreiheit können seitens der KfW-Bank unterstützt werden. Der Maßnahmenkatalog betrifft die einzelnen Wohneinheiten eines Gebäudes und reicht vom Austausch der Fenster bis hin zur vollständigen energetischen Optimierung. Mehr Informationen zu den Födermitteln der KfW-Bank erhalten Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/KfW-Effizienzhaus-Denkmal/

Aber nicht nur Besitzer ausgewiesener Denkmalimmobilien werden finanziell unterstützt. Örtliche Kommunen führen Karten, auf denen Areale als sogenannte Sanierungs- oder Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind. Damit kann auch für Gebäude in Schutzbereichen mit einer Altstadtsatzung ebenfalls eine Unterstützung durch die KfW-Bank ermöglicht werden. Anhand zinsgünstiger Förderkredite und Tilgungszuschüsse wird Hausbesitzern die Erhaltung ihrer besonderen Immobilien damit erheblich erleichtert.

2 Kommentare

  1. Ein schöner Artikel!
    Ich bin selbst seit neuestem Hausbesitzer/Renovierer eines denkmalgeschützten Hauses und sehe vor allem die Vorteile die der Autor beschreibt!
    Gerade die Kombination aus Alt und Neu, wie der Autor beschreibt kann Wunder wirken.

    Die Auflagen des Denkmalschutzes für Fassaden und alles was den Außenbereich betrifft sind in Deutschland sehr hoch, das stimmt, dies bekomme ich momentan ebenfalls zu spüren und stoße an einige Grenzen:
    Ich muss die gesamte historische Zaunanlage im Garten denkmalgerecht restaurieren bzw nachbauen… (Wenn mir irgendjemand Tips für eine hochwertige Fachfirma geben kann, immer her damit.)

    Ich freue mich auf jedem Fall wirklich auf die Fertigstellung, denn den einzigartigen Charme den solch ein Gebäude ausstrahlen kann, bekommt man mit einem Neubau wirklich nur sehr schwer hin meiner Meinung.

    Hannes Fischer

  2. Einziger vorteil ist das steuerliche “ abschreiben“???
    Nur bei hoeherverdienern.
    Und sonst : offenbar gibts einige viele unabwaegbarkeiten als nachteile…
    Wer kontrolliert eigentlich real , was wie in einem denkmalschutzgebaeude “ ablaeuft“?
    Kommt alljaehrlich ein inspektor vorbei?
    Planmaessig \ unplanmaessig \ nur auf anforderung \ nur auf nachbarliche anfrage ?

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