Energieausweis für Gebäude – Neuregelungen mit der EnEV 2014

Wer ein Haus bauen möchte, muss sich an die zu Baubeginn geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) halten. Bei bestimmten Bauvorhaben spielt darüber hinaus der Energie-Standard zum Zeitpunkt der Bauabnahme eine wesentliche Rolle. Am 16. Oktober 2013 verabschiedete die Bundesregierung eine Überarbeitung der EnEV, die voraussichtlich ab Frühsommer 2014 in Kraft tritt. Diese führt unter anderem verschärfte Anforderungen für Neubauten verpflichtend ein.

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung 2014 setzt vor allem für Neubauten höhere energetische Standards. Bei ab dem 1. Januar 2016 errichteten Wohn- und Nichtwohngebäuden wird der bisher zulässige Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf (Gesamtenergieeffizienz) um 25 Prozent gesenkt. Ab 2021 tritt dann für sämtliche Neubauten der von der Europäischen Union festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard in Kraft. Die ab diesem Zeitpunkt gültigen Richtwerte werden spätestens bis Ende 2018 veröffentlicht.

Energiesparverortnung
Die Bedeutung der Energiesparverortnung steigt! (Bild: Thorben Wengert / pixelio.de)

Neue Vorgaben auch für Altbauten

Für Altbauten sind keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen, jedoch gibt es auch hier einige neue Vorgaben. Ab 2015 müssen vor dem 1. Januar 1985 eingebaute Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb genommen, später integrierte nach 30 Jahren ersetzt werden. Bisher galt dies für Heizungen, welche vor 1978 installiert wurden. Die EnEV 2014 sieht hierfür allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor. So gilt die Austauschpflicht nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, deren Wirkungsgrad besonders hoch ist, sondern nur für sogenannte Konstanttemperaturheizkessel. Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die zum 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung in ihrem Haus selbst genutzt haben, sind ebenfalls von der Verpflichtung befreit. Wechselt der Eigentümer, bleiben dem neuen Hausbesitzer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.

Erfüllen die obersten Geschossdecken die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht, muss bis Ende 2015 eine entsprechende Dämmung vorgenommen werden. Hiermit sind die Decken beheizter Räume gemeint, die an ein nicht beheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch dann als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist oder den Bedingungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Hat der Besitzer des Hauses am 1. Februar 2002 selbst mindestens eine darin liegende Wohnung genutzt, gelten hier ebenfalls Ausnahmen.

Neuregelungen zum Energieausweis

Mit der Energieeinsparungsverordnung 2014 bekommt der Energieausweis für Gebäude mehr Gewicht. Ab 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter diesen unaufgefordert bereits bei der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes vorlegen. Dem Käufer oder Mieter ist später das Original oder eine Kopie auszuhändigen. Die wichtigsten energetischen Kennwerte, beispielsweise der durchschnittliche Energiebedarf des Hauses, sind außerdem in Immobilienanzeigen anzugeben. Eine Checkliste und viele Praxistipps steht für Interessierte unter http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/index.htm zur Verfügung.

Nach der neuen EnEV werden die energetischen Kennwerte im Energieausweis zukünftig nicht mehr nur auf einer von Grün bis Rot reichenden Skala dargestellt. Es erfolgt zudem eine Zuordnung zu einer von neun Effizienzklassen. Diese reichen, ähnlich der Kennzeichnung von Haushalts- und Elektrogeräten, von A+ für niedrigen Energiebedarf bis H für hohen Energiebedarf. Diese Zuordnung betrifft jedoch nur neu ausgestellte Ausweise. Nach bisherigem Recht ausgegebene behalten ihre Gültigkeit. Darüber hinaus wird ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise eingeführt, welche die Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen überprüft. Dieses beinhaltet sowohl Stichproben- als auch Vor-Ort-Kontrollen. Jetzigen oder zukünftigen Besitzern von Wohnimmobilien ist aufgrund der Fülle an Informationen in jedem Fall zum Anlesen von Basiswissen über energetische Sanierung sowie die gesetzlichen Verordnungen zu raten. Wer sich daher näher über die Energieeinsparverordnung 2014 und den Energieausweis informieren möchte, findet mittlerweile einiges an Fachlektüre. Literatur zur Energieberatung gibt sind beispielsweise in Form von Fachzeitschriften, Websites, aber auch als E-Books schnell zur Hand. Vor allem Letztere sind in Hinblick auf diese Thematik empfehlenswert, da es sich in dem meisten Fällen um sehr umfangreiche und demzufolge Platz einnehmende Fachliteratur handelt. E-Books zum Thema Bau und Sanierung lassen sich hingegen in der virtuellen Bibliothek des E-Book-Readers Raum sparend zusammenfassen.

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