Wie oft sollten Räume renoviert werden?

Immer wieder stellt sich Mietern und auch Hausbesitzern die Frage, wie oft eine Wohnung bzw. einzelne Räume renoviert werden müssen. Dazu hat zwar der Bundesgerichtshof eine allgemeine Feststellung getroffen, allerdings kann von dieser durchaus auch abgewichen werden, wenn sich die Räumlichkeiten in einwandfreiem Zustand befinden. Eine allgemeine Festlegung im Mietvertrag, dass die Räume beispielsweise generell alle drei Jahre zu streichen sind, ist hingegen nicht bindend und kann vom Mieter ignoriert werden.

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Wann müssen die Räume renoviert werden?

Der Bundesgerichtshof hat bislang folgende Richtwerte akzeptiert:

  • Alle drei Jahre Küche, Bad und Dusche,
  • Alle fünf Jahre Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur, Diele und Toiletten,
  • Alle sieben Jahre sämtliche weiteren Nebenräume.

Von dieser Regelung kann allerdings durchaus abgewichen werden, sie gilt nur als Richtlinie.

Wann muss renoviert werden?

Hat ein Mieter die Wohnung zu Mietbeginn renoviert, ist er dazu beim Auszug nicht verpflichtet. Es sei denn, es treten gravierende Mängel zutage, die dem Verhalten des Mieters anzulasten sind. Wurde in den Räumlichkeiten beispielsweise geraucht, ist es sinnvoll, die Wohnung vor dem Auszug zu renovieren. Generell gibt es keine Festlegungen mehr, dass beim Einzug oder vor dem Auszug renoviert werden muss. Damit sollen vor allen Dingen die Mieter vor unnötigen Kosten geschützt werden, die das Mietobjekt nur kurze Zeit bewohnt haben.

Starre Regelungen, nach denen der Mieter generell nach einem festgelegten Zeitraum zu renovieren hat, sind unzulässig. Diesen muss der Mieter nicht nachkommen. Steht im Vertrag „Der Mieter ist zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet“, so kann der Vermieter verlangen, dass diese im vorgegebenen zeitlichen Rahmen vorzunehmen sind. Wurde der Mietvertrag um einen handschriftlichen Passus ergänzt, in dem geregelt ist, wann Renovierungen durchgeführt werden müssen, und hat der Mieter den Vertrag unterschrieben, ist er an die Regelung gebunden.

Leben Kinder mit in der Wohnung, muss natürlich darauf geachtet werden, dass diese Tapeten etc. nicht beschädigen. Solche Schäden sind sonst unter Umständen auszubessern.

Interessante Tipps

Gerade bei der großen Wohnungsnachfrage haben Vermieter natürlich die Möglichkeit, einen handschriftlichen Passus in den Mietvertrag reinzusetzen, und bekommen ihre Wohnung trotzdem schnell neu vermietet. Generell ist es sinnvoll, mit dem Vermieter Absprachen zur Renovierung zu treffen und diese dann schriftlich im Mietvertrag zu ergänzen. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Sinnvoll kann es auch sein, die Räumlichkeiten vor dem Einzug zu fotografieren. So lässt sich beispielsweise nachweisen, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.

Wurden Räumlichkeiten in einem besonders intensiven oder gewöhnungsbedürftigen Farbton gestrichen, sollte es für den Mieter selbstverständlich sein, diesen Anstrich beim Auszug wieder zu beseitigen. Es sei denn, man einigt sich mit dem Vermieter oder mit dem Nachmieter der Wohnung anderweitig. Denn beispielsweise von einer schwarzen Wand im Wohnzimmer, wie wir es selbst erlebt haben, ist nicht jeder Nachmieter begeistert.

Manchem stellt sich auch die Frage, ob die Renovierung durch einen Fachmann erfolgen muss. Diese lässt sich ganz einfach mit „Nein“ beantworten. Der Mieter kann nicht dazu gezwungen werden, für die Renovierung einen Fachmann zu beauftragen. Wer sich dennoch für die Beauftragung einer Fachfirma entscheidet, hat die Möglichkeit, die Arbeitskosten in der Steuererklärung abzusetzen. Hier wird ein 20-prozentiger Anteil anerkannt. Die Bezahlung muss allerdings via Überweisung erfolgen und durch Rechnung und Kontoauszug nachgewiesen werden.

Ein Kommentar

  1. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Renovierung. Meine Schwester plant eine Wohnungssanierung, da die Renovierung wohl zu kurz greifen würde. Gut zu wissen, dass Küche, Bad und Dusche alle drei Jahre renoviert werden sollten.

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