Kreditabsicherung beim Immobilienkauf

house-insurance-419058_640Wer eine Immobilie erwirbt, wird diese kaum ganz vom eigenen Ersparten bezahlen können. Der Abschluss eines Immobilienkredites ist deshalb nahezu unausweichlich. Natürlich verlangt die Bank für einen solchen Kredit auch eine Absicherung. Dabei stehen einige Möglichkeiten zur Auswahl. Das Finanzinstitut entscheidet als Gläubiger allein, welche Sicherheiten sie vom Kreditnehmer verlangt.

Möglichkeiten der Kreditabsicherung

Eine der meistgenutzten Möglichkeiten der Kreditabsicherung stellt die Eintragung einer Grundschuld, die umgangssprachlich auch als Hypothek bezeichnet wird, im Grundbuch dar. Kann der Kreditnehmer irgendwann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nur unvollständig wahrnehmen, hat die finanzierende Bank nicht nur die Möglichkeit, die Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer einzutreiben, sondern hat auch Ansprüche auf sogenannte Verwertungserlöse. Darunter ist unter anderem die Zwangsversteigerung der Immobilie zu verstehen. Bestehen Forderungen mehrerer Gläubiger, so wird zuerst die Forderung der Bank bedient, die einen Grundschuldeintrag vorweisen kann.

Im Rahmen der sogenannten Sicherungszweckvereinbarung wird festgelegt, welche Ansprüche die Bank wann geltend machen kann. Geltend gemacht werden können die Darlehensansprüche inklusive fälliger Zinsen.

Risikolebensversicherung und Restschuldversicherung

Ein sinnvolles Produkt das häufig auch von Banken für die Absicherung der Immobilienfinanzierung vorgestellt wird ist die Risikolebensversicherung. Dabei gibt es verschiedene Varianten zwischen denen gewählt werden kann. Bei einer Variante sind geringe monatliche Beträge zu zahlen sind, die aber dann keine spätere Ausschüttung anbietet. Sie wird allein zu dem Zweck geschlossen, dass im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Falle des Ablebens des Kreditnehmers ein Großteil der Restschuld gedeckt ist. So bleibt den Hinterbliebenen der vorschnelle Verkauf der Immobilie, der meist auch nicht den gewünschten Erlös bringt, erspart.

Alternativ kann statt einer Risikolebensversicherung kann auch eine sogenannte Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Diese ist allerdings mit deutlich höheren Beiträgen behaftet, auch die Provision des Vermittlers fällt deutlich ins Gewicht. Eine Risikolebensversicherung stellt häufig die deutlich attraktivere Variante dar, wird allerdings nicht jedem Antragsteller gewährt.

Eine weitere Möglichkeit der Kreditabsicherung beim Immobilienkauf stellt der Abschluss eines Bausparvertrages dar. Mit diesem kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein Teil der Restschuld getilgt werden. Selbstverständlich ist er dann aber auch für die Finanzierung von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen nutzbar.

Wissenswertes

Mit Hypotheken oder Grundschulden versehene Gebäude lassen sich zwar weiterverkaufen, jedoch wird kaum ein Käufer dazu bereit sein, die bisherigen Grundschuldeinträge zu übernehmen. Deshalb müssen diese, eventuell unter zusätzlicher Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, abgelöst werden, sofern die bisher finanzierende Bank ihr Zustimmung erteilt. Dieser ganze rechtliche Vorgang wird durch den beauftragten Notar vorbereitet, die Umschreibung oder Löschung der Grundschuld erfolgt durch das örtlich zuständige Grundbuchamt.

Der Notar wird auch den korrekten Ablauf des Immobilienverkaufs überwachen, eventuell notwendige Vollmachten der Vertragsparteien einholen und den notariellen Kaufvertrag anfertigen.

Der Kreditvertrag selbst muss zwischen dem Kreditnehmer und der finanzierenden Bank abgeschlossen werden, die die Unterlagen dann wiederum an den Notar weiterleitet. Erst danach kann der Verkauf rechtlich über die Bühne gehen.

Der Käufer wird erst dann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, wenn der Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer überwiesen wurden und der entsprechende Nachweis vorliegt.

Weitere Informationen:
http://www.notar-pelz.de/immobilien/gs.php

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